Tabellarischer Berichtsteil

Die eigentliche Herausforderung des neuen §5 der ZVO ist der individuelle tabellarische Bericht, der "i.B."-Teil.

Sie müssen umformulieren.

Was bislang als Freitext formuliert wurde, muss nun eine besondere Form gebracht werden.
Diese Form müssen Sie selber erstellen.

 

Aber so schwierig ist es letzlich nicht!

Aus

"Peter beherscht den Zahlenraum bis Hundert sicher." wird:
 

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