Das Fach "angewandte Informatik" heißt jetzt "Informatik" 

Fachanforderungen für das Fach Informatik Sekundarstufe I und II 
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. Juni 2021 - III 35
(NBI.MBWK.Schl.-H. 2021 S. 223/224)

Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes bestimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes: Die Fachanforderungen für das Fach Informatik für die Sekundarstufen I und II treten zum Schuljahr 2021/22 in Kraft. Das Fach Angewandte Informatik der Sekundarstufe I wird zum Schuljahr 2021/22 in Informatik umbenannt. Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2021/22 aufwachsend für die jeweilige Jahrgangsstufe, in der das Fach beginnt. Das gilt für das Fach Informatik auch dann, wenn es im Rahmen eines Wahlpflichtangebotes in der Sekundarstufe I unterrichtet wird. Die bislang geltenden Lehrpläne für die Angewandte Informatik in der Sekundarstufe I und Informatik in der Sekundarstufe II gelten auslaufend weiter. Der Lehrplan Angewandte Informatik tritt bis zum Ende des Schuljahres 2023/24 außer Kraft.

Die Erlasse wurden im Nachrichtenblatt Schule Ausgabe 6/7/2021 vom 28. Juli 2021 auf den Seiten 223/224 veröffentlicht. Der Lehrplan Informatik für die Sekundarstufe II tritt für die Oberstufe des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 außer Kraft. Die Fachanforderungen werden bis zum 1. August 2021 auf dem Lehrplanportal des Landes https://fachportal.lernnetz.de/fachanforderungen.html veröffentlicht. Die Schulen erhalten eine angemessene Anzahl von Freiexemplaren der gedruckten Version nach Drucklegung zugeschickt