Überfachliche Kompetenzen
ÜFAKORA GM
Die Zeugnisordnung schreibt in § 7 Abs. 1 vor:
Zusätzliche Vermerke
(1) Im Zeugnis sind zusätzlich zu den Fachnoten oder zu den Berichten insbesondere zu vermerken:
1.
bis zum Ende der Sekundarstufe I Beschlüsse der Klassenkonferenz zur verbalen oder tabellarischen Beschreibung des allgemeinen Lernverhaltens und des Sozialverhaltens; dabei sind für
das allgemeine Lernverhalten die Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement zu berücksichtigen; die Aussagen über das Sozialverhalten
beziehen sich auf die Kriterien Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit,
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Auszug Erlass Zeugnisse an Gemeinschaftsschulen:
Wird die Bewertung der überfachlichen Kompetenzen gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Zeugnisverordnung vom 18. Juni 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H.S. 200) nicht in einem freien Text, sondern in tabellarischer Form dargestellt, kann hierfür die Vorlage gemäß Anlage 3 verwendet werden.
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Resumé:
Der Erlass besagt, dass die ministerielle Vorlage benutzt werden kann.
Das bedeutet, dass diese nicht benutzt werden muss, sondern eine eigene Vorlage im Sinne von §7 ZO eungesetzt werden kann.